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Allgemeine Geschäftsbedingungen der

MC Medien Creativ GmbH
Engbrück 44
41352 Korschenbroich
Deutschland
Tel.: +49 2161 27296 - 01
Fax: +49 2161 27296 - 11
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www.medien-creativ.de

Stand: Januar 2017

I. Allgemeines

  1. Allen unseren Verträgen, die wir, die MC Medien Creativ GmbH, mit unseren Kunden (im Folgenden auch „Besteller“ genannt) schließen, insbesondere unseren Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträgen, liegen diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im folgenden auch „AGB“ genannt) zugrunde.  Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur Vertragsinhalt, sofern und soweit sie mit unseren AGB übereinstimmen oder wir sie bei Vertragsschluss ausdrücklich in Textform anerkannt haben.

  2. Diese AGB gelten gleichermaßen gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), sofern und soweit sich nicht einzelne Klauseln ausdrücklich nur auf Verbraucher oder nur auf Unternehmer beziehen bzw. einen Ausschluss für Verbraucher oder Unternehmer enthalten.

  3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten in Ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für alle künftigen Geschäfte gleicher Art mit dem Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen; über Änderungen werden wir den Käufer in diesem Fall unverzüglich informieren.

  4. Wir betreiben unter der Domain www.arscori.com einen Onlineshop. Weiter vertreiben wir unsere Waren durch Versand von unserem Geschäftssitz aus aufgrund von telefonischen Bestellungen und Bestellungen in Textform. Diese AGB umfassen ausschließlich den Verkauf von Waren und die Lieferung von durch uns auf Bestellung angefertigten Waren über diese Vertriebswege.


II. Vertragsschluss

  1. Unsere „Angebote“, d. h. jegliche Waren- und Preisinformationen an den Besteller, erfolgen grundsätzlich freibleibend hinsichtlich Preis, Liefertermin und sonstigem Inhalt. Sie stellen somit die unverbindliche Aufforderung an den Käufer dar, eine entsprechende, für ihn verbindliche Bestellung abzugeben. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Annahme einer solchen Bestellung innerhalb der gesetzlichen Annahmefrist zustande. Die Annahme erfolgt durch Versand unserer Auftragsbestätigung in Textform, spätestens aber, wenn eine solche vorherige Auftragsbestätigung nicht erfolgt, mit Lieferung der Ware.

    Der vorstehende Absatz gilt nicht, wenn wir ein Angebot für einen konkreten Vertragsschluss ausarbeiten und seine Verbindlichkeit ausdrücklich bei Angebotsabgabe in Textform mitteilen. An dieses verbindliche Angebot sind wir nur innerhalb der darin angegebenen Annahmefristen, ansonsten innerhalb der gesetzlichen Annahmefristen, gebunden.

    Bei Werkverträgen halten wir uns an schriftliche Kostenvoranschläge grundsätzlich innerhalb von vier Wochen ab Datum des Kostenvoranschlages gebunden.

  2. Bestellt der Besteller die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich elektronisch bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Diese bleibt der Auftragsbestätigung bzw. der Lieferung der Ware vorbehalten.

  3. Für den Inhalt des Vertrages – insbesondere für Lieferumfang, Lieferzeitpunkt und die Beschaffenheit der Ware – sind allein unsere in Textform erteilte Auftragsbestätigung und die darin enthaltenen Spezifikationen maßgebend. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers der Ware bleiben bis zur Lieferung vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Besteller zumutbar sind.

  4. Nebenabreden zu einem Vertrag sowie zu diesen AGB – insbesondere Eigenschaftszusicherungen, Änderungen und Ergänzungen – sind nur wirksam vereinbart, wenn und soweit sie von uns in Textform erklärt bzw. akzeptiert werden.

  5. Wir behalten uns an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen, Skizzen usw. die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere gesonderte schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.

  6. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Muster, Korrekturabzüge und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden vertraglich veranlasst sind, werden berechnet.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern und soweit nicht ein Preis ausdrücklich in dem Vertrag vereinbart ist oder zwischen den Parteien nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen etwas anderes gilt, gelten die Preise, die in unseren am Tag der Annahme (Ziff. II. 1.) gültigen Preislisten aufgeführt sind, als vereinbart. Preislisten werden dem abwesenden Besteller, der Verbraucher ist, vor Vertragsschluss in Textform übersandt, wenn er darauf nicht ausdrücklich verzichtet hat.

    Bei Online-Geschäften gilt dies nicht; bei diesen stehen die Preislisten auf unserer Website zum Ausdruck und Download für den Besteller bereit. Dem abwesenden Besteller, der Unternehmer ist, werden die Preislisten auf Wunsch in Textform übersandt.

  2. Alle unsere Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer am Tag des Vertragsschlusses. Diese wird in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen gesondert ausgewiesen.

  3. Die Kosten für Verpackung und Transport sind, wenn nicht anders vereinbart, nicht im Preis enthalten, sondern sind zusätzlich vom Besteller zu tragen. Sie werden in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen gesondert ausgewiesen. Die Ware wird bei Versendungskauf nur auf Wunsch des Bestellers und gegen Kostenübernahme durch diesen versichert; die Transportversicherung bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform zwischen dem Besteller und uns.

  4. Alle Zahlungen sind gemäß der bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarung sofort fällig und zahlbar. Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlung 50% bei Auftragsbestätigung, 40% bei Produktionsschluss direkt vor Lieferung und 10% bei Rechnungserhalt fällig.

    Wir akzeptieren folgende Zahlungsarten: Vorkasse, Kreditkarte (Visa, MasterCard, American Express), PayPal, Banküberweisung und Sofortüberweisung (letztere Zahlungsart nur für Bestellungen innerhalb Deutschlands). Für Kunden, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind, akzeptieren wie ausschließlich die Zahlungsarten Kreditkarte (Visa, MasterCard, American Express) oder Vorauskasse.

    Für die Restzahlung nach Warenlieferung beträgt das Zahlungsziel 14 Tage netto; Ist Skontoabzug vereinbart, gilt bei Überweisungen der Tag des Einganges auf unserem Konto als maßgeblicher Tag für die Einhaltung der mit der Skontozusage verbundenen Zahlungsfrist. Das Skonto des kompletten Betrags wird von der Schlusszahlung abgezogen. Ein eventuell vereinbarter Skontoabzug auf neue Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere fällige Rechnungen noch nicht beglichen sind.

    Mit Überschreiten des Zahlungszieles tritt bei Unternehmern ohne weitere Mahnung Verzug ein, der uns berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. geltend zu machen. Der Verzug des Bestellers berechtigt uns in diesem Fall, noch ausstehende Lieferungen aus der Geschäftsverbindung bis zur Zahlung zurückzuhalten. Gegenüber Verbrauchern gelten abweichend vom vorstehenden Absatz die gesetzlichen Regeln des Zahlungsverzuges und seiner Folgen.

    Beim Nachweis eines höheren Verzugsschadens sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller kann dann den Nachweis eines geringeren Schadens führen. Wenn Wechsel und Schecks von uns akzeptiert werden, dann nur erfüllungshalber; die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

  5. Gegen uns aus dem Vertrag zustehende Ansprüche kann der Besteller mit Gegenforderungen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder wenn sie bestritten, aber in einem gerichtlichen Verfahren entscheidungsreif sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller, der Verbraucher ist, nur geltend machen, soweit es auf seinen Ansprüchen aus dem mit uns geschlossenen Vertrag beruht.

    Zurückbehaltungsrechte des Unternehmers als Besteller sind ganz ausgeschlossen, außer wenn der Gegenanspruch, auf den er sie stützt, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder in einem gerichtlichen Verfahren entscheidungsreif ist.

IV. Lieferung, Lieferfristen, Fertigstellung und Versand

  1. Die Lieferung erfolgt gegenüber Kaufleuten grundsätzlich ab Werk (EXW). Gegenüber sonstigen Unternehmern und Verbrauchern liegt der Lieferort (Ort des Gefahrüberganges) bei einer Beförderung durch eine Spedition auf Kosten des Bestellers und bei Abholung durch den Besteller am Ort unseres Werkes, bei einem geschuldeten Transport durch uns liegt er am Ort der Ablieferung.

  2. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Hat der Besteller an der Teillieferung kein Interesse, so kann er unter Setzung einer Nachfrist (in Textform) von mindestens 14 Arbeitstagen vom Vertrag zurücktreten. Dies berührt nicht seine sonstigen gesetzlichen Widerrufs- und Rücktrittsrechte.

  3. Liefertermine und -fristen, die in der Auftragsbestätigung genannt sind, sind grundsätzlich keine verbindlichen Liefertermine, sondern geben nur das voraussichtliche Lieferdatum an. Die Überschreitung des voraussichtlichen Lieferdatums bedeutet daher keinen Lieferverzug. Hierfür ist erst eine angemessene Fristsetzung des Bestellers notwendig.

    Ein vom Besteller gewünschter fester Liefertermin bzw. eine verbindliche Lieferfrist sind von dem Besteller bei Bestellung in Textform ausdrücklich als solche anzugeben und von uns in der Auftragsbestätigung ausdrücklich in Textform zu bestätigen. Anderenfalls gilt ein fester Liefertermin nicht als vereinbart.

    Die Lieferfrist ist eingehalten, (a) gegenüber Unternehmern, wenn wir die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben oder diese zwecks Versendung unser Lager verlassen hat, (b) gegenüber Verbrauchern mit Übergabe an den Adressaten bzw. mit dem Versuch der Übergabe zu einem Zeitpunkt, zu dem der Besteller mit der Übergabe rechnen musste.

  4. Der Beginn der von uns in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeit, sei sie verbindlich oder unverbindlich, setzt stets die Abklärung aller werktechnischen Fragen, die der Mitwirkung des Bestellers bedürfen, mit dem Besteller voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers – insbesondere betreffend Mitwirkungspflichten - voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Wir übernehmen nicht das Beschaffungsrisiko.

  5. Ist eine Ware nicht verfügbar, behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor. Wir werden in diesem Fall den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und Gegenleistungen des Bestellers unverzüglich zurückerstatten.

  6. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wir werden dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

  7. Der Besteller ist zur Annahme der Kaufsache bzw. zur Abnahme des Werks verpflichtet. Kommt er in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, Ersatz des uns hieraus entstehenden Schadens zu verlangen.

V. Sachmängelhaftung

  1. Liegt nachweislich ein Sachmangel der Kaufsache oder des Werkes vor und war dieser auch bereits bei Gefahrübergang vorhanden, haben wir das Recht zur Nacherfüllung. Dies berechtigt uns gegenüber Unternehmern nach unserer Wahl, gegenüber Verbrauchern beim Kauf nach deren Wahl und beim Werkvertrag nach unserer Wahl zur Reparatur der mangelhaften Sache oder zur Ersatzlieferung einer neuen, mangelfreien Sache. Wir tragen alle zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen gem. § 439 Abs. 2 BGB. Bleibt der erste Nachbesserungsversuch erfolglos, dürfen wir grundsätzlich einen zweiten Nachbesserungsversuch vornehmen.

    Bei fehlgeschlagener Nacherfüllung ist der Besteller zur Ausübung der Gewährleistungsrechte (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) nach den gesetzlichen Maßgaben berechtigt, sofern und soweit diese in diesen AGB nicht abweichend geregelt sind.

  2. Die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung kann von uns abgelehnt werden, wenn sie unzumutbar ist. Das gleiche gilt für die gesamte Nacherfüllung, wenn beide Arten unzumutbar sind.

    Eine Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung gilt gegenüber Unternehmern jedenfalls (eine niedrigere Schwelle im Einzelfall nicht ausschließend) dann als unzumutbar und kann von uns abgelehnt werden, wenn der von uns nachgewiesene Kostenaufwand 20 % des gesamten Auftragsvolumens übersteigt.

  3. Bei einem Kaufvertrag mit einem Kaufmann (Besteller) hat dieser seinen Prüf- und Rügepflichten gem. § 377 HGB nachzukommen. Hierfür gilt: Weist die Lieferung erkennbare Mängel auf, so ist uns dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen. Ist die Mangelfreiheit der Ware nur durch branchenübliche Testmaßnahmen festzustellen, hat der Besteller diese unverzüglich nach Lieferung in dem gebotenen Umfang durchzuführen und einen dabei entdeckten Mangel unverzüglich zu rügen. Die Unversehrtheit der Verpackung hat der Besteller unmittelbar bei Anlieferung zu überprüfen und uns sowie dem Frachtführer etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die unverzügliche Anzeige eines Mangels, gilt die Ware als genehmigt. Der Besteller kann in diesem Fall keine Mängelgewährleistungsrechte aus dem betreffenden Mangel gegen uns geltend machen. Für Verbraucher gilt der vorstehende Absatz nicht.

  4. Erweist sich eine Mängelrüge des Bestellers als unberechtigt, so ist dieser verpflichtet, unsere im Rahmen der vermeintlichen Mängelbeseitigung angefallenen nachgewiesenen Aufwendungen zu ersetzen.

  5. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern beim Verkauf neuer Sachen und bei Werkleistungen ein Jahr ab Ablieferung/Abnahme. Für den Verkauf gebrauchter Sachen ist sie gegenüber Unternehmern auf Null reduziert. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist beim Verkauf neuer Sachen zwei Jahre ab Ablieferung. Für den Verkauf gebrauchter Sachen und bei Werkleistungen beträgt sie gegenüber Verbrauchern ein Jahr ab Ablieferung/Abnahme.

  6. Für den Unternehmerrückgriff gem. §§ 478 f. BGB gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen, die durch diese AGB nicht eingeschränkt werden.

VI. Haftung

  1. Unsere Haftung:

    Die Haftung auf Schadensersatz wird von uns wie folgt übernommen: Wir haften dem Besteller für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht haben, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise bei Geschäften der fraglichen Art eintretenden Schaden begrenzt. Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, ansonsten bleibt sie unberührt. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

    Die im vorstehenden Absatz geregelten Haftungsbeschränkungen/Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit sowie bei dem Vorliegen einer Beschaffenheitsgarantie. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

  2. Haftung des Bestellers:

    Der Besteller, der uns Texte, grafische Inhalte, Designs, Layouts, Skizzen, Zeichnungen, Farbgestaltungen und/oder sonstige Inhalte und Spezifikationen vorgibt und uns mit der drucktechnischen Umsetzung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder ähnlichen Leistungen beauftragt, stellt sicher, dass diese Inhalte und Spezifikationen und deren vertraglich vereinbarte Verwendung durch uns nicht gegen Schutzrechte Dritter und/oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Eine Prüfung dieser Inhalte und Spezifikationen auf Schutzrechte Dritter und sonstige Gesetzesverstöße findet durch uns nicht statt. Für die gesamte Verwendung unserer auf dieser Grundlage erstellten Erzeugnisse ist allein der Besteller verantwortlich. Der Besteller verpflichtet sich deshalb, die für den Rechtsverkehr einschlägigen Vorschriften und Gesetze zu beachten, insbesondere die gesetzlichen Vorschriften des Urhebergesetzes. Des Weiteren hat der Besteller zu gewährleisten, dass seine Inhalte nicht gegen sonstiges geltendes Recht verstoßen.

    Der Besteller stellt uns von allen Schadensersatzansprüchen Dritter sowie den uns daraus entstehenden Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung und allen weiteren uns daraus entstehenden Schäden frei, sofern und soweit es aufgrund der vorstehend dargestellten Vorgaben des Bestellers zu einer berechtigten Inanspruchnahme unseres Unternehmens durch Dritte aufgrund von Schutzrechtsverletzungen/Verstößen gegen geistiges Eigentum Dritter/sonstigen Gesetzesverstößen kommt.

  3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten und Arbeitnehmer; Mitarbeitervertreter und Erfüllungsgehilfen.

VII. Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten

  1. Gegenüber Verbrauchern gilt für alle Lieferungen und Werkleistungen der folgende Eigentumsvorbehalt:

    a) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

    b) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern, wenn es sich um ein hochwertiges Gut handelt. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

    c) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

  2. Gegenüber Unternehmern gilt für alle Lieferungen und Werkleistungen der folgende Eigentumsvorbehalt:

    a) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zum Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldo-Forderungen.

    b) Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Aufforderung des Bestellers hin einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

    c) Die Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Besteller erfolgt stets für uns. Wird der Liefergegenstand mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet, umgebildet oder verbunden, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes des Liefergegenstandes zum Anschaffungspreis der anderen Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung. Die durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehende Sache gilt als Vorbehaltsware. Der Besteller verwahrt die neue Sache für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

    d) Der Besteller ist widerruflich berechtigt, den Liefergegenstand im normalen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch alle künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seinen Käufer mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen - bis zur Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware sicherheitshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Dabei ist ohne Belang, ob die weiterveräußerte Ware bearbeitet worden ist oder nicht. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an uns ab, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Besteller uns die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen seinen Käufer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

    e) Der Besteller ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware mit seinem eigenen Lagerbestand oder dem Lagerbestand Dritter untrennbar zu vermengen mit der Folge, dass das zu unseren Gunsten vorbehaltene Alleineigentum an der Vorbehaltsware erlischt.

    f) Bis zum vollständigen Eigentumsübergang wird der Besteller die gelieferte Ware, die er bei sich einlagert, in geeigneter Weise als unser Eigentum kennzeichnen, um eine Aussonderung im Insolvenzfall zu ermöglichen.

    g) Der Besteller behandelt die Ware, an der der Eigentumsvorbehalt besteht, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Insbesondere ist er verpflichtet, sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

    h) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt.

    i) Der Besteller ist zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung der Ware an seine Käufer ermächtigt.

    j) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Insolvenz, Vergleich, Gesamtvollstreckung) oder wenn vergleichbare begründete Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zahlungsunfähigkeit des Bestellers vermuten lassen, sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Bestellers zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung der Offenlegung der Sicherungsabtretung bzw. der Verwertung der abgetretenen Forderungen unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen und die abgetretenen Forderungen verwerten.

    k) Sofern der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, ist er auf unser Verlangen verpflichtet, die Abtretung etwaigen Drittkäufern bekannt zu geben, uns die zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte zur Verfügung zu stellen und Unterlagen auszuhändigen. Wir werden die von uns gehaltenen Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als insgesamt 20 % übersteigt.

    l) Verletzt der Besteller seine Pflicht zur sorgfältigen Behandlung des Eigentumsvorbehaltsgutes oder gerät er in Zahlungsverzug, können wir die gelieferte Ware, an der der Eigentumsvorbehalt besteht, herausverlangen. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung des Liefergegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt. Nach Androhung der Verwertung mit Fristsetzung von 14 Tagen sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder sonst zu versteigern. Der Verwertungserlös wird auf den Kaufpreis angerechnet.

    m) Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns dies unverzüglich in Textform anzuzeigen, damit Klage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

VIII. Widerrufsrecht für Verbraucher

Dem Besteller, der Verbraucher ist, steht unter den folgenden Bedingungen das Recht zu, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen den zwischen uns abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die folgende Belehrung über das Widerrufsrecht und die Widerrufsfolgen findet sich auch auf unserer Website des Online-Shops bei unseren Kundeninformationen.

Widerrufsbelehrung:

Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. § 312 c Abs. 2 BGB i. V. m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-Info-V und bei Online-Geschäften nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gem. § 312 e Abs. 1 S. 1 BGB i. V. m. § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

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www.medien-creativ.de

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen, nach denen wir die Lieferung von Waren schulden, die nach Ihren Spezifikationen gefertigt wurden oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder deren Verfalldatum überschritten wurde. Insbesondere gilt das Widerrufsrecht daher nicht für Druckerzeugnisse, die Ihre persönlichen Daten oder andere von Ihnen vorgegebenen, speziellen Inhalte oder Designs aufweisen, sowie für Audio- und Videoaufzeichnungen (z. B. CDs, Videokassetten, DVDs), die vom Besteller entsiegelt worden sind.


Widerrufsfolgen:
Im Fall eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Rücksendungskosten zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

IX. Datenschutz

Wir sind berechtigt, sämtliche Daten über den Besteller, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen, ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Die Kundendaten werden auf unserem SQL-Server gespeichert. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten des Bestellers an Dritte für andere Zwecke – insbesondere auch für Zwecke der Beratung, Werbung und Marktforschung – ist ausgeschlossen, sofern der Besteller hierzu nicht sein ausdrückliches schriftliches Einverständnis erklärt. Für die Bestellungen in unserem Online-Shop stellen wir auf unserer Website „Informationen zum Datenschutz und Schutz Ihrer Privatsphäre“ bereit.

X. Gerichtsstand und Rechtswahl

  1. Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz-/Geschäftssitzgericht zu verklagen. Für Verbraucher gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nicht.
  2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

XI. Salvatorische Klausel

Soweit eine oder mehrere der vorgenannten Klauseln unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine dem Sinn der Klausel vergleichbare Vereinbarung, die dem Vertragswillen der Parteien entspricht.

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